Pflege­beratung
Unterstützung bei den Herausforderungen des Alltags.

Pflegeberatung mit Anthea

IHR KOMPASS DURCH DEN PFLEGE­DSCHUNGEL

Sie fragen sich, wann kann ich eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen? Unsere Antwort: Jeder hat ein Anrecht auf eine Pflegeberatung! Unsere Pflegeberatung bietet Ihnen eine gesetzlich verankerte Unterstützung, um Sie umfassend über Ihre individuelle Situation aufzuklären. Und das vollumfänglich von der Pflegekasse finanziert. Wir stehen Ihnen in unseren barrierefreien Büroräumen nicht nur zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung, sondern zeigen Ihnen auch maßgeschneiderte Handlungsmöglichkeiten auf, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Wussten Sie schon?
Bei allen Personen ab Pflegegrad 2 und höher ist die Pflegeberatung sogar eine regelmäßige Voraussetzung, um weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir raten Ihnen eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie möglicherweise Anspruch haben oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Bedarf an Unterstützung in den letzten Monaten zugenommen hat. Selbst wenn Sie bisher keinen oder nur Pflegegrad 1 hatten.

Aufgrund unserer aktuell vollständig aus­gelasteten Kapa­zitäten können wir Ihnen zurzeit leider keine Alltags­begleitung und Pflege­beratung anbieten und keine neuen Kundinnen und Kunden in diesem Bereich aufnehmen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.

Unterstützung und Rat

Leistungen

Unsere Pflegeberatung bietet eine gesetzlich verankerte Leistung, auf die Pflegebedürftige einen Anspruch haben. Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich über Ihre Situation aufzuklären, offene Fragen zu beantworten und individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Sie stehen nicht alleine da – wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie auf Ihrem Pflegepfad zu begleiten.

Unterstützung und Rat

Kostenübernahme

Die Pflegekasse trägt gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) die vollen Kosten für die Pflegeberatung. Diese ist für Versicherte kostenfrei, unabhängig vom Pflegegrad. Die Beratung umfasst Leistungsinfos, Antragsunterstützung und Hilfe bei der Pflegeeinrichtungsauswahl. Ziel ist eine bestmögliche Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen für eine gute Lebensqualität.

Kein noch so genialer Arzt kann seine Patienten heilen, wenn die treue Pflegerin fehlt.

Allgemeine Pflegeberatung

Allgemeine Pflegeberatung

Sie steht allen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen kostenfrei zur Verfügung und soll dazu beitragen, die bestmögliche Versorgung und Lebensqualität sicherzustellen.

20,- € pro Beratung
Welchen Anspruch hat man? Welche Leistungen gibt es? An wen kann man sich wenden?

20,- € pro Antrag
Antragsstellung für Pflegegrad inklusive eventuellen Widerspruch.

40,- € pro Termin
Begleitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Die Kosten für die Erstberatung entfallen nach Abschluss eines Vertrages nachträglich.
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Allgemeine
Anträge

Allgemeine Anträge

Beantragung von Hilfsmitteln, Widersprüchen und anderen Anliegen. Die genauen Antragsverfahren und die benötigten Unterlagen können je nach Art des Antrags und den Vorgaben der Pflegekasse variieren.

20,- € pro Antrag
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Entlastungs­leistungen für Privatzahler

Entlastungs­leistungen für Privatzahler

Hierbei handelt es sich um finanzielle Unterstützungen, die Personen erhalten können, die Pflegeleistungen privat organisieren und finanzieren.

31,25 €/Einheit zzgl. 3,- € Hausbesuchspauschale
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