Kompass durch den Pflegedschungel
Pflegeberatung
Pflegeberatung
Sie fragen sich ...
Pflegeberatung
Wussten Sie schon?
Bei allen Personen ab Pflegegrad 2 und höher ist die Pflegeberatung sogar eine regelmäßige Voraussetzung, um Ihr Pflegegeld und weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Wir raten Ihnen eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie möglicherweise Anspruch haben oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Bedarf an Unterstützung in den letzten Monaten zugenommen hat. Selbst wenn Sie bisher keinen oder nur Pflegegrad 1 hatten.
Pflegeberatung
Leistungen & Kostenübernahme
Unsere Pflegeberatung bietet eine gesetzlich verankerte Leistung, auf die Pflegebedürftige einen Anspruch haben. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich über Ihre Situation aufzuklären, offene Fragen zu beantworten und individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Sie stehen nicht alleine da – wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie auf Ihrem Pflegepfad zu begleiten. Die Pflegekasse trägt gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) die vollen Kosten für die Pflegeberatung. Diese ist für Versicherte kostenfrei, unabhängig vom Pflegegrad. Die Beratung umfasst Leistungsinfos, Antragsunterstützung und Hilfe bei der Pflegeeinrichtungsauswahl.
Leistungen
- Pflegegrad 1 / keine Pflegeberatung vorgeschrieben
- Pflegegrad 2 / Pflegeberatung 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 3 / Pflegeberatung 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 / Pflegeberatung 1x pro Vierteljahr
- Pflegegrad 5 / Pflegeberatung 1x pro Vierteljahr
- Direktabrechnung mit den Pflegekassen
- Vermittlung an Pflegedienste, Therapeuten und Ärzte
- 131,– €/mtl. Entlastungsbetrag (ab PG 1)
- 1685,– €/Jahr Verhinderungspflege (ab PG 2)
- Kurzzeitpflege: 1.854,- €/Jahr, 806,– €/Jahr Umwandlung (ab PG 2)
- 40 % der Pflegesachleistungen (ab PG 2) > wenn diese nicht ausgeschöpft sind
- Direktabrechnung über die Träger und Krankenkassen
- Vermittlung an Pflegedienste, Therapeuten und Ärzte
- Ab Juli 2025: Das gemeinsame Jahresbudget macht den Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler. Denn mit dem neuen Budget können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 frei nach Bedarf beide Pflegeformen nutzen. Die Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets liegt bei 3.539,– €
Kostenübernahme
Die Pflegekasse trägt gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) die vollen Kosten für die Pflegeberatung. Diese ist für Versicherte kostenfrei, unabhängig vom Pflegegrad. Die Beratung umfasst Leistungsinfos, Antragsunterstützung und Hilfe bei der Pflegeeinrichtungsauswahl. Ziel ist eine bestmögliche Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen für eine gute Lebensqualität.
Allgemeine Pflegeberatung
Allgemeine Pflegeberatung
20,- € pro Beratung
Welchen Anspruch hat man? Welche Leistungen gibt es? An wen kann man sich wenden?
20,- € pro Antrag
Antragsstellung für Pflegegrad inkl. eventuellen Widerspruch.
40,- € pro Termin
Begleitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Die Kosten für die Erstberatung entfallen nach Abschluss eines Vertrages nachträglich.
Allgemeine
Anträge
Allgemeine Anträge
20,- € pro Antrag
Entlastungsleistungen für Privatzahler
Entlastungsleistungen für Privatzahler
31,25 €/Einheit zzgl. 3,- € Hausbesuchspauschale