Pflegeberatung mit Anthea
IHR KOMPASS DURCH DEN PFLEGEDSCHUNGEL
Sie fragen sich, wann kann ich eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen? Unsere Antwort: Jeder hat ein Anrecht auf eine Pflegeberatung! Unsere Pflegeberatung bietet Ihnen eine gesetzlich verankerte Unterstützung, um Sie umfassend über Ihre individuelle Situation aufzuklären. Und das vollumfänglich von der Pflegekasse finanziert. Wir stehen Ihnen in unseren barrierefreien Büroräumen nicht nur zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung, sondern zeigen Ihnen auch maßgeschneiderte Handlungsmöglichkeiten auf, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Wussten Sie schon?
Bei allen Personen ab Pflegegrad 2 und höher ist die Pflegeberatung sogar eine regelmäßige Voraussetzung, um weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir raten Ihnen eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie möglicherweise Anspruch haben oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Bedarf an Unterstützung in den letzten Monaten zugenommen hat. Selbst wenn Sie bisher keinen oder nur Pflegegrad 1 hatten.
Aufgrund unserer aktuell vollständig ausgelasteten Kapazitäten können wir Ihnen zurzeit leider keine Alltagsbegleitung und Pflegeberatung anbieten und keine neuen Kundinnen und Kunden in diesem Bereich aufnehmen. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.
Unterstützung und Rat
Leistungen
Unsere Pflegeberatung bietet eine gesetzlich verankerte Leistung, auf die Pflegebedürftige einen Anspruch haben. Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich über Ihre Situation aufzuklären, offene Fragen zu beantworten und individuelle Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Sie stehen nicht alleine da – wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie auf Ihrem Pflegepfad zu begleiten.
- Pflegegrad 1 / keine Pflegeberatung vorgeschrieben
- Pflegegrad 2 / Pflegeberatung 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 3 / Pflegeberatung 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 / Pflegeberatung 1x pro Vierteljahr
- Pflegegrad 5 / Pflegeberatung 1x pro Vierteljahr
Unterstützung und Rat
Kostenübernahme
Die Pflegekasse trägt gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) die vollen Kosten für die Pflegeberatung. Diese ist für Versicherte kostenfrei, unabhängig vom Pflegegrad. Die Beratung umfasst Leistungsinfos, Antragsunterstützung und Hilfe bei der Pflegeeinrichtungsauswahl. Ziel ist eine bestmögliche Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen für eine gute Lebensqualität.
- Direktabrechnung mit den Pflegekassen
- Vermittlung an Pflegedienste, Therapeuten und Ärzte
- 131,– €/mtl. Entlastungsbetrag (ab PG 1)
- 1685,– €/Jahr Verhinderungspflege (ab PG 2)
- Kurzzeitpflege: 1.854,- €/Jahr, 806,– €/Jahr Umwandlung (ab PG 2)
- 40 % der Pflegesachleistungen (ab PG 2) > wenn diese nicht ausgeschöpft sind
- Direktabrechnung über die Träger und Krankenkassen
- Vermittlung an Pflegedienste, Therapeuten und Ärzte
- Ab Juli 2025: Das gemeinsame Jahresbudget macht den Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler. Denn mit dem neuen Budget können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 frei nach Bedarf beide Pflegeformen nutzen. Die Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets liegt bei 3.539,– €
Kein noch so genialer Arzt kann seine Patienten heilen, wenn die treue Pflegerin fehlt.
- Gertrud von Le Fort -
Allgemeine Pflegeberatung
Allgemeine Pflegeberatung
20,- € pro Beratung
Welchen Anspruch hat man? Welche Leistungen gibt es? An wen kann man sich wenden?
20,- € pro Antrag
Antragsstellung für Pflegegrad inklusive eventuellen Widerspruch.
40,- € pro Termin
Begleitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Die Kosten für die Erstberatung entfallen nach Abschluss eines Vertrages nachträglich.
Allgemeine
Anträge
Allgemeine Anträge
20,- € pro Antrag
Entlastungsleistungen für Privatzahler
Entlastungsleistungen für Privatzahler
31,25 €/Einheit zzgl. 3,- € Hausbesuchspauschale